Öffentliche Bekanntmachung - Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
Kommunalwahlen am 12. September 2021 und Bundestagswahl am 26. September 2021
Die in der Gemeinde Bohmte vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, bis zum 19. Februar 2021 Wahlberechtigte als Beisitzer und stellv. Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und Wahlberechtigte als Wahlvorstandsmitglieder für die Kommunal- und Bundestagswahlen vorzuschlagen.
Für den Wahlausschuss der Gemeinde Bohmte sind sechs Beisitzer und sechs stellv. Beisitzer zu berufen.
Für die jeweiligen Wahlbezirke der Gemeinde Bohmte sind Wahlvorstandsmitglieder zu berufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerber und Vertrauensmänner für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben können ( § 13 Abs. 2 NKWG).
Ein Wahlehrenamt können ablehnen ( § 13 Abs. 3 NKWG):
1. Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung
2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen , dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten