Bohmter Kotten
Benutzungsordnung
Veranstaltungen nach vorheriger Absprache überlassen.
Eine Überlassung der Räume an Gewerbetreibende zu gewerblichen Zwecken findet nicht statt. Ebenso werden keine privaten Tanzveranstaltungen und Familienfeiern zugelassen.
Parteien und Wählergruppen wird der Bohmter Kotten nur überlassen, wenn diese entweder im Deutschen Bundestag, im Niedersächsischen Landtag oder im Rat der Gemeinde Bohmte vertreten sind und es sich nicht um eine Wahlkampfveranstaltung handelt. Veranstaltungen, die innerhalb von drei Monaten vor Wahlen stattfinden, gelten grundsätzlich als Wahlkampfveranstaltungen.
Entgeltordnung
Für die Benutzung des "Bohmter Kotten" sind folgende Entgelte zu entrichten:
1) Veranstaltungsarten:
Es wird nach folgenden Veranstaltungen unterschieden:
a) kulturelle Veranstaltungen im engeren Sinne (Konzerte sowie Übungsabende, Lesungen, Ausstellungen, Gastspiele, Vorträge) Seniorenarbeit, Selbsthilfegruppenarbeit, Rats- und Verwaltungsarbeit, interne Arbeit der in der Gemeinde Bohmte ansässigen Vereine und Parteiarbeit der Gemeinderat vertretenden Parteien
b) Sonstige Veranstaltungen (Gottesdienste, Trauungen, Seminare, Veranstaltungen der auswärtigen Vereine usw.)
2) Entgeltregelung
a) Für Veranstaltungen nach Nr. 1 a) ist grundsätzlich kein Entgelt zu entrichten.
b) Für alle sonstigen Veranstaltungen ist nachfolgendes Entgelt zu entrichten:
Diele (Nutzung bis 2 Stunden) 80,-- €
Diele (Nutzung bis 5 Stunden) 110,-- €
Diele (Nutzung über 5 Stunden) 160,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung bis 2 Stunden) 30,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung bis 5 Stunden) 50,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung über 5 Stunden) 70,-- €
Bei Buchung der Diele sind alle anderen Nebenräume im Preis enthalten.
Bei Buchung eines Tagungsraumes sind nur die Teeküche und die Toiletten im Preis enthalten.
In begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss von einer Gebühr abgesehen werden.
Für Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an Frau , Tel. 05471/808-20.