Frei- und Hallenbad
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Das Hallenbad Bohmte ist ab Monntag, 05. Oktober 2020, geöffnet.
Das Hallenbad der Gemeinde Bohmte öffnet am Montag, dem 05.10.2020, innerhalb der genannten Badezeiten.
Die Hallenbadgäste haben die Möglichkeit, vorab ihren Hallenbadbesuch telefonisch zu buchen, um zu vermeiden, dass die Besucher aufgrund der Auslastungshöchstgrenze das Hallenbad nicht betreten können.
Die Buchungen sind vorab telefonisch unter der Nummer: 05471/1400 in den genannten Badezeiten möglich.
Innerhalb der Badezeiten können nur in begrenzter Anzahl Gäste das Hallenbad betreten.
Einlassschluss: 15 Minuten vor Ende der Badezeit !
Öffnungszeiten des Hallenbades
Montag:
Badezeit 1: 07.30 Uhr-09.00 Uhr
Badezeit 2: 14.30 Uhr-16.30 Uhr
Badezeit 3: 17.00 Uhr-18.45 Uhr
Dienstag:
Badezeit 1: 07.30 Uhr-09.00 Uhr
Badezeit 2: 14.00 Uhr-16.30 Uhr
Badezeit 3: 17.00 Uhr-19.00 Uhr
Mittwoch:
Badezeit 1: 07.00 Uhr-08.00 Uhr
Badezeit 2: 14.30 Uhr-16.30 Uhr
Donnerstag:
Badezeit 1: 06.45 Uhr-07.45 Uhr
Badezeit 2: 14.00 Uhr-16.30 Uhr
Badezeit 3: 17.00 Uhr-19.00 Uhr
Freitag:
Badezeit 1: 14.00 Uhr -16.30 Uhr
Badezeit 2: 17.00 Uhr-19.00 Uhr
Samstag:
Badezeit 1: 08.00 Uhr-10.30 Uhr
Badezeit 2: 16.00 Uhr-19.00 Uhr
Sonntag:
Badezeit 1: 08.00 Uhr-13.00 Uhr
Badezeit 2: 13.30 Uhr-18.00 Uhr
Beim Besuch des Hallenbades sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
a) Gäste mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt in das Hallenbad.
b) Beim Betreten des Bades bis hin zum Umkleideschrank ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
c) Das Föhnen der Haare im Gebäude des Hallenbades ist aufgrund einer dadurch erhöhten Infektionsgefahr nicht erlaubt.
d) Kinder ab einem Alter von 10 Jahren mit einem entsprechenden Schwimmnachweis (Schwimmabzeichen in Bronze) dürfen ohne Begleitung eines Erwachsenen das Hallenbad besuchen.
e) Für den Besuch des Hallenbades ist eine telefonische Buchung vorab möglich.
f) Der Vereinssport, das Schulschwimmen und teilweise der Kursbetrieb (außer Babyschwimmen und Schwimmkurse für Kinder) kann nur außerhalb der Öffnungszeiten des Hallenbades durchgeführt werden.
g) Desinfektion und ggf. das Waschen der Hände vor und während des Besuchs (Eingangsbereich, Umkleiden, Toilettenräumen) des Hallenbades
h) Einhaltung des Abstandes auf 1,5 Metern zu jedem, der nicht zum eigenen Hausstand gehört – auch im Wasser
i) Einhaltung der Hust- und Nießetikette
j) Die Duschen, Toiletten und die Schließfächer können nur eingeschränkt genutzt werden.
k) Die Umkleiden können ebenfalls nur eingeschränkt genutzt werden (eine entsprechende Ausschilderung und Kennzeichnung ist erfolgt).
l) Es werden keine Leihgaben (z.B. Taucherbrillen, Bälle, Tauchringe, Liegen etc.) den Badegästen zur Verfügung stehen.
m) Die Gäste werden durch Aushänge (Schilder) und durch Handzettel auf das notwendige Gästeverhalten und auf Maßnahmen zur Prävention hingewiesen.
Alle Hallenbadgäste müssen ein Formblatt bzgl. ihres Hallenbadbesuchs ausfüllen (Name, Vorname, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit, Unterschrift), um eventuelle Infektionsketten nachzuvollziehen.
Für den Hallenbadbesuch ist eine telefonische Buchung vorab möglich (05471/1400).
Eintrittspreise
Erwachsene | Kinder und Jugendliche | Familien | |
Tageskarte | 3,50€ | 1,50 € | 7 € |
10er-Wertkarte | 30 € | 10 € | |
20er-Wertkarte | 55 € | 20 € | |
Jahreskarte | 140 € | 50 € | 220 € |
Saisonkarte Freibad | 70 € | 30 € | 130 € |
Gruppen(ab 15 Personen) | 2,50 € | 1 € |
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr erhalten freien Eintritt!
Schwerbehinderte ab 70 % GdB sowie deren Begleitpersonen lt. Schwerbehindertenausweis erhalten auf die o.g. Gebühren eine Ermäßigung von 50 %.
Schüler und Studenten mit entsprechendem Ausweis entrichten die gleichen Gebühren wie Kinder und Jugendliche.
Alle Inhaber einer gültigen Jugendleitercard oder eines Sportübungsleiterausweises erhalten während deren Gültigkeitsdauer auf die o.g. Gebühren eine Ermäßigung von 50 %.
Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nach Vorlage eines Berechtigungsausweises auf die o.g. Gebühren eine Ermäßigung von 50 %. Der Berechtigungsausweis wird befristet bis zu einem Jahr ausgestellt und ist gegen Vorlage entsprechender Nachweise im Fachdienst 1 - Zentrale Aufgaben und Bürgerservice - der Gemeindeverwaltung erhältlich.