Suche nach Erhebungsbeauftragten
Der Zensus ist eine geplante Volkszählung, mit der Bevölkerungs- sowie Wohnungsdaten gewonnen werden und dient somit der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Kommunen.
Erhebungsstichtag ist der 15.05.2022.
Weitere Informationen rund um das Thema Zensus finden Sie hier:
https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/_inhalt.html
Um einen erfolgreichen Zensus 2022 durchzuführen, ist der Landkreis Osnabrück auf die Unterstützung von Erhebungsbeauftragten angewiesen. Diese besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, führen die Befragung vor Ort durch und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen.
Für diese Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Folgende Beispielrechnung soll Aufschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung geben:
Als Grundlage für unsere Beispielrechnung werden 100 Personen aus 25 Haushalten befragt. Davon sind 75 Personen bereit, an der Befragung teilzunehmen. Die restlichen 25 Personen verweigern ihre Auskunft. (Es besteht zwar eine Auskunftspflicht, diese wird jedoch nicht von Ihnen durchgesetzt, sondern vom Landkreis Osnabrück)
Die brutto Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r beträgt in diesem Beispiel 712,50 €.
Um einer möglichen Nachfrage zum Steuerfreibetrag zuvorzukommen, kann der Referenzwert nach § 3 Nr.12 Einkommenssteuergesetz aus dem Jahr 2021 zur Orientierung herangezogen werden.
Dieser lag für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen bei 250,00 € monatlich.
Aktuell liegen dem Landkreis Osnabrück keine Informationen zur Höhe des Steuerfreibetrags 2022 vor.
Für Bewerbungen als Erhebungsbeauftragte/r ist ein ausgefülltes Formular per E-Mail an lkos@zensus.niedersachen.de zu senden. Dieses finden Sie unter folgendem Link:
www.statistik.niedersachsen.de
Für Rückfragen steht der Landkreis Osnabrück unter der Rufnummer 0541 501 9595 zur Verfügung.