Bauleitplanung
Aufgabe einer Bauleitplanung ist es, die städtebauliche Entwicklung sowie die Bodennutzung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Die Bauleitplanung bereitet die zulässige Nutzung von Grundstücken vor.
Zur Bauleitplanung zählen die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Innenbereichs- oder Außenbereichssatzungen, die aufgrund der jeweiligen Vorschriften im Baugesetzbuch erfolgen. Das Verfahren ist immer ergebnisoffen, d.h. es besteht bei Einleitung eines Verfahrens kein Rechtsanspruch.
Der Flächennutzungsplan (FNP) dient als sogenannter "vorbereitender Bauleitplan" der graphischen Plandarstellung beabsichtigter städtebaulicher Entwicklungen im gesamten Gemeindegebiet. Er gibt in groben Zügen Auskunft über Flächen zur baulichen und sonstigen Nutzung, Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Grünanlagen und Flächen für Landwirtschaft und Wald. Der FNP bildet die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen.
In einem Bebauungsplan (B-Plan) wird als sogenannter "qualifizierter Bauleitplan" geregelt, was, wo und wie viel auf einem genau definierten Grundstück konkret gebaut werden darf. Er bezieht sich – anders als der FNP – immer auf eine bestimmte Gebietskulisse. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich. Zur Realisierung bereits konkret umrissener Projektvorhaben werden sogenannte "vorhabenbezogene Bebauungspläne" erstellt.
In der Regel werden zweistufige Bauleitplanverfahren durchgeführt:
Das zweistufige Bauleitplanverfahren, welches eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vorsieht, dient der Schaffung von Planungsrecht als Grundlage für den Bau des Vorhabens. Im Zuge von Bauleitplanverfahren werden u. a. die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsschutz, Bodenschutz, Klima- und Lufthygiene, Verkehr, Lärm, Hydrogeologie ausführlich behandelt und nach Bedarf fachgutachterlich begleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) sowie der Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.
Stellungnahmen können von jedermann im Rahmen des zweistufigen Bauleitplanverfahrens eingebracht werden. Sie haben dann einen rechtlichen Anspruch auf Prüfung und Bewertung ihres Einwandes. Im Rahmen des Verfahrens stehen mehrere Möglichkeiten zur Information und Beteiligung offen. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse, umweltrelevante Stellungnahmen und Abwägungen sind öffentlich zugänglich.
Den Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens haben wir für Sie einmal zusammengefasst:
Übersicht Ablauf Bauleitplanverfahren
Auf den nachstehenden Seiten finden Sie Informationen zur aktuellen Bauleitplanung in der Gemeinde Bohmte.