Wahlen

Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.


Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Mitmachen schafft Einfluss!

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
„Als Bürgermeister der Gemeinde Bohmte möchte ich Sie herzlich einladen, sich in guter demokratischer Tradition an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilzunehmen und am Sonntag, 23. Februar 2025 persönlich im Wahllokal oder vorab per Briefwahl ihre Stimme abzugeben“ - Markus Kleinkauertz.

Briefwahl

Informationen zur Briefwahl

Hinweise zum repräsentativen Briefwahlbezirk 990 (Ortschaft Bohmte)

Wie bereits bei früheren Parlamentswahlen wird auch bei der Bundestagswahl 2025 eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt. Dafür hat die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter und dem Statistischen Landesamt und unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden zufällig ausgewählt, darunter auch einen Briefwahlbezirk der Gemeinde Bohmte:

  • 990  (Briefwahlbezirk, dem die Wahlbezirke 001 bis 009 (Ortschaft Bohmte zugeordnet sind).

Briefwählerinnen und Briefwähler des Briefwahlbezirks erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ist auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke angebracht.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.

Weitere Informationen zur Wahlstatistik finden Sie hier



Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf den Internetseiten bei der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiterin Niedersachsen.


Ansprechpartnerin:

Kerstin Schubert
05471 808-16