Flurbereinigung Bohmte-Nord: Vermessung per Drohne

Veröffentlicht am: 20.02.2024
Grenze_Drohnenbefliegung

Im Flurbereinigungsgebiet Bohmte-Nord werden voraussichtlich vom 11.03.2024 bis zum 19.03.2024 Vermessungsarbeiten per Drohnenbefliegung ausgeführt.
Die Drohnenbefliegung erfolgt durch die Katasterverwaltung Niedersachsen, die im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück (ARL) handelt.
Die Befliegung des Flurbereinigungsgebietes (siehe Kartenanlage) erfolgt im Rahmen der Neuvermessung des Flurbereinigungsgebietes.
Vermessen werden vom 11.03.2024 bis 19.03.2024 die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Straßen, Wege, Gewässerläufe usw.) sowie die sogenannten „Bedingungsgrenzen“ (Baumreihen, Waldflächen usw.).
Nach der Auswertung der Vermessung sind die Grenzen der landwirtschaftlichen Blöcke bekannt, so dass die Neuordnung der landwirtschaftlichen Flächen geplant werden kann.
Das ARL wird aus Gesprächen mit den Teilnehmern ein Neuordnungskonzept erarbeiten, dass von den Teilnehmern der Flurbereinigung eingesehen und kommentiert werden kann.
Die Umsetzung der Bodenneuordnung mit der Markierung der neuen Grenzpunkte (Besitzeinweisung) ist für den Herbst 2026 vorgesehen.
Nähere Informationen zu den Gesprächen, Konzeptvorstellung sowie zur Besitzeinweisung werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Bei Fragen zu der anstehenden Drohnenbefliegung können sich die Betroffenen an Herrn B. Geerdes (Tel. 0541/503-471) beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems oder Herrn Koldehoff (Tel. 04441/876-51) beim Katasteramt Vechta wenden.

Pressequelle: Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
-Geschäftsstelle Osnabrück-