„Härtefallhilfe für Privathaushalte: Wohlfahrtsverbände starten mit Unterstützungsangebot

Veröffentlicht am: 25.05.2023
Seit dem 4. Mai können private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen. D. h., dass Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizen eine Möglichkeit bekommen, für die stark gestiegenen Heizkosten einen Zuschuss zu erhalten.
Antragsberechtigt sind die Betreiber einer Feuerstätte.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die Heizkosten in dem Zeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 doppelt so hoch waren im Vergleich zu den Referenzpreisen aus 2021.

Antragsberechtigt sind die Betreiber einer Feuerstätte.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die Heizkosten in dem Zeitraum vom 01.01.2022 -

31.12.2022 doppelt so hoch waren im Vergleich zu den Referenzpreisen aus 2021.


Energieträger -  Referenzpreis für 2021

Heizöl -  0,71 Euro/l inkl. USt

Flüssiggas -   0,57 Euro/l inkl. USt*

Holzpellets -  0,24 Euro/kg inkl. US

Holzhackschnitzel -  0,11 Euro/kg inkl. USt

Holzbriketts - 0,28 Euro/kg inkl. USt

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Unter dem folgenden Link ist eine Beantragung möglich: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds
Antragsteller können ebenfalls Hilfe bei den sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen erhalten (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband).