Information zur Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann zukünftig zu den Europawalen automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnortes (für Einwohner der Gemeinde Bohmte: Gemeinde Bohmte, Bremer Straße 4, 49163 Bohmte) bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU, das Formular und ein Merkblatt finden sie unter den Links oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.