Jugendschöffen für die Amtsgerichte in Bad Iburg, Bersenbrück und Osnabrück gesucht
Ehrenamtlicher Richter werden
Der Landkreis Osnabrück sucht ehrenamtliche Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode der Jahre 2024 bis 2028. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse, sie sollten aber sowohl in der Erziehung als auch in der Jugendarbeit Erfahrungen gemacht haben. Sie müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises Osnabrück wohnen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Osnabrück erstellt für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Vorschlaglisten, die zur Entscheidung an die Amtsgerichte in Bad Iburg, Bersenbrück und Osnabrück versandt werden. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 21. April 2023 beim Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück melden unter der Telefonnummer 0541/501-3179 oder sich über die Gemeinde Bohmte mit folgendem Bewerbungsformular bewerben.