Hochwasserinformation

Veröffentlicht am: 09.02.2024
Hochwasser
Die Niederschläge der vergangenen Nacht haben zur Folge, dass Wasserstände in den Gewässern unserer Region auf einem hohen Niveau bleiben und auch schnell ansteigen können. Unabhängig von den Pegelständen an den größeren Gewässern erhöht der aktuelle Wasserhaushalt der Landschaft somit die Gefahr von Hochwasser und Ausuferungen auch bei kleinen Gewässern. Der Landkreis Osnabrück bittet darum dieses zu beachten (aktuelle Pegeldaten aller Hochwassermeldepegel, sowie aktuelle Vorhersagen der Hochwasservorhersagezentrale sind im Internet unter https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Karte zu finden). Grundlegende Informationen sind erhältlich auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de/hochwasser).
Es wird empfohlen die KATWARN-App  auf Ihre Mobiltelefone runterzuladen, damit Sie über die aktuellen Warnungen informiert sind. 
Erläuterung zu den Meldepegeln:
Meldestufe 1 – Bordvoller Abfluss und stellenweise Beginn der Ausuferung.
Meldestufe 2 – Ausuferungen hauptsächlich in land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Meldestufe 3 – Überschwemmung größerer Flächen und Überschwemmung einzelner Grundstücke, Straßen und Keller möglich.

 
Die Einwohnerinnen und Einwohner sollten beachten, dass Hochwasser eine potentielle Gefahr darstellt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt dazu die nachfolgenden Hinweise:
Im Haus
• Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
• Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
• Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
• Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
• Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
• Achtung! Tiefgaragen und Unterführungen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
• Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
Retten Sie Leben
•  Helfen Sie anderen, aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
•  Bringen Sie Kinder vor Eintritt der Gefahr aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit.
• Fahren Sie wegen der Wellenbildung und der Gefahr von Unterwasserhindernissen nicht in überflutenden Gebieten mit Booten oder anderen Fahrzeugen unnötigerweise „spazieren“.
• Betreten Sie keine Uferbereiche wegen der Gefahr von Unterspülungen oder Abbrüchen. Überflutete oder teilüberflutete Straßen dürfen nicht befahren werden.
•  Beachten Sie die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.

Hochwasserhilfe für Privathaushalte: Anträge können jetzt beim Landkreis Osnabrück gestellt werden

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Niedersächsische Landtags hat jetzt Mittel für Hochwasserhilfen freigegeben. Somit können Privathaushalte, die in eine akute Notlage geraten sind, bis zum 22. März 2024 Anträge beim Landkreis Osnabrück stellen. E-Mail: wasserwirtschaft@lkos.de.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann laut Mitteilung des Landes aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Informationen sind erhältlich auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html.

Der Antrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.landkreis-osnabrueck.de/hochwasser