Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans - 4. Stufe
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG – 4. Stufe
- Veröffentlichung -
Im Rahmen der 4. Stufe zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind von den Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen, in denen die Belastungen durch Umgebungslärm an den Hauptverkehrsstraßen sowie etwaig erforderliche Maßnahmen dargestellt sind.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans mit den Ergebnissen für die Gemeinde Bohmte wird gem. § 47d Abs. 3 BImSchG in der Zeit
vom 28. März 2024 bis einschließlich 30. April 2024
unter dem folgenden farblich markierten Text hinterlegt: Entwurf Lärmaktionsplan 4.Runde
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Bohmte, Bremer Str. 4, 49163 Bohmte, Zi. 2.05 während der Dienstzeiten einzusehen
montags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
mittwochs 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Bohmte elektronisch per Mail an bauleitplanung@bohmte.de oder schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Bremer Str. 4, 49163 Bohmte, Zi. 2.05 abgegeben werden. Zur Öffentlichkeit zählen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Der Bürgermeister
Markus Kleinkauertz