Stellenausschreibung Erste Gemeinderätin/ Erster Gemeinderat. Bewerbungsfrist verlängert

Veröffentlicht am: 07.02.2024

Stellenausschreibung Erste Gemeinderätin/ Erster Gemeinderat

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Bei der Gemeinde Bohmte im Landkreis Osnabrück ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des Ersten Gemeinderätin/ Ersten Gemeinderats (m/w/d) zu besetzten.


Bohmte ist eine vielseitige Gemeinde im Osten des Landkreises Osnabrück. Verkehrsgünstig gelegen mit direkter Bahnanbindung grenzt die Gemeinde an das Wiehengebirge und an den zweitgrößten Binnensee Niedersachsens, dem Dümmer. Die Gemeinde Bohmte mit ihren drei Ortschaften Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg ist geprägt durch eine gute Nahversorgung, durch eigentümergeführte Unternehmen und eine sehr gute Wohn- und Lebensqualität.

Es erwartet Sie in der Gemeinde Bohmte eine spannende und herausfordernde Tätigkeit in einem motivierten und aufgeschlossenen Team.

Ihr Aufgabenbereich umfasst die allg. Vertretung des Bürgermeisters sowie die Betreuung der Ortsräte. Weiterhin ist Ihnen als Erste Gemeinderätin/Erster Gemeinderat  der Fachdienst 5 „Allgemeine und technische Bauverwaltung“ zugeordnet.

Voraussetzung für die Stelle ist die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste. Umfassende Kenntnisse und Berufserfahrungen -vorzugsweise im Bereich allgemeine Bauverwaltung - sowie Führungserfahrung in einer Kommunalverwaltung sind für diese Stelle wichtig.

Gesucht wird eine innovative und verantwortungsfreudige Persönlichkeit mit guten organisatorischen Fähigkeiten. Ein sicheres Auftreten, soziales und kommunikatives Geschick sowie Fingerspitzengefühl sind wichtige Eigenschaften, die Sie mitbringen sollten ebenso die Bereitschaft, Termine in den Abendstunden und gelegentlich am Wochenende wahrzunehmen.

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber wird vom Rat der Gemeinde Bohmte für die Dauer von acht Jahren als Beamtin/Beamter auf Zeit gewählt. Die Besoldung erfolgt entsprechend der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsordnung (NKBesVO) nach Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der (NKBesVO) gewährt.

Je nach Interessenlage der Bewerberin/des Bewerbers kommt nach einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung durch den Rat der Gemeinde Bohmte auch die Besetzung der Stelle als Laufbahnstelle nach Besoldungsgruppe A 13 in Betracht.

Ein Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den Privat-PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen, sind erforderlich.

Bewerbungen mit den aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Befähigungs- und Tätigkeitsnachweise etc.) sind bis zum 18.02.2024 zu richten an die

Gemeinde Bohmte, Bürgermeister Markus Kleinkauertz, Bremer Str. 4, 49163 Bohmte (Telefon: 05471-80830, E-Mail: kleinkauertz@bohmte.de)