Straßendekorationen Festwochenende 16. - 18. August

Veröffentlicht am: 26.04.2024
950Jahre_Bohmte_Logo mit Festwochenende

Straßendekorationen Festwochenende 16. - 18. August

Liebe Bohmterinnen und Bohmter,

In Vorbereitung auf das Jubiläumswochenende, 16. – 18. August, möchten wir gemeinsam unsere Straßen in festlichem Glanz erstrahlen lassen. Hiermit rufen wir dazu auf, kreativ zu werden und unsere Nachbarschaften durch das Schmücken der Straßen und den Bau von Ehrenpforten zu einer einladenden und festlichen Umgebung zu gestalten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Gehwege und Vorgärten mit bunten Fahnen, Girlanden, Blumen und anderen festlichen Dekorationen verzieren. Nutzen Sie gerne themenbezogene Elemente (z.B.
950 Jahre Bohmte oder Bohmte im Wandel der Zeit), die die Freude auf das Jubiläumswochenende unterstreichen.

Um gemeinsam ein stimmungsvolles Ambiente zu erreichen, tauschen Sie Ideen mit Ihren Nachbarn aus und gestalten etwas gemeinsam. Vielleicht können Sie sich auch untereinander mit Materialien oder Werkzeugen aushelfen.

Ganz besonders beeindruckend sind Ehrenpforten, die am Eingang einer Nachbarschaft oder Siedlung aufgestellt werden. Eine Ehrenpforte kann aus Blumenbögen, Lichterketten oder anderen kreativen Materiealien bestehen. Hie können auch gut lokale Symbole mit eingebunden werden.

Wir ermutigen alle, sich aktiv zu beteiligen und Ihre Nachbarschaft in ein festliches Licht zu tauchen. Leider geht es nicht ganz ohne Regeln, es gibt ein paar Hinweise die bei der Gestaltung zu beachten sind:

  • Straßenüberspannungen wie Banner und Wimpelketten müssen mit ihrer Unterkante einen Mindestabstand von 4,50 m zur Fahrbahn einhalten (Lichtraumprofil).
  • Das Anbringen von „Schmuck“ an offiziellen Verkehrszeichen ist nicht erlaubt. Durch das Anbringen dürfen straßenrechtliche Belange, insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
  • Sichtdreiecke sind frei zu halten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung nachteilig berührt werden.
  • Zu den Abständen zur Straße gibt es nur einen Richtwert, ein Abstand von 50cm zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Es sollte möglichst an der Gehwegaußenkante angebracht werden.
  • Bei der Aufstellung von Fahnenmasten und ähnlichem ist darauf zu achten, dass diese nicht auf der Fahrbahn eingelassen werden. Sofern dies auf dem Bürgersteig oder Radweg geschieht, ist darauf zu achten, dass der Fußgänger- und Fahrradverkehr nicht gefährdet wird. Ferner ist auf unbedingte Standfestigkeit der Masten zu achten, insbesondere dann, wenn Fahnen oder Girlanden daran angebracht werden.

Zeigen Sie wie kreativ und lebendig unsere Ortschaft ist und lassen Sie unsere Nachbarschaften am Festwochenende im vollen Glanz erstrahlen. Sollten bei der Planung Fragen entstehen, wenden Sie sich gerne an die Gemeinde Bohmte, Frau Daniela Börst, boerst@bohmte.de, Tel. 05471-808-25.