Verkehrszählung am Kreisverkehr Leckermühle am 14.02.2023
Gemeinde Bohmte führt erneut eine Verkehrszählung am Kreisverkehr Leckermühle durch – Datenermittlung erfolgt wiederum über temporär installierte Kamerasysteme
Die Gemeinde Bohmte bearbeitet weiterhin die erste Änderung für den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen-und Industriegebiet - kombinierter Massengut- und Containerhafen“. Im Zuge der Durchführung des Bauleitplanverfahrens sollen auch die aktuellen Verkehrsdaten und Verkehrsströme erhoben werden. Es geht insbesondere um die Ermittlung der aktuellen Beanspruchung des Kreisverkehrs Leckermühle mit den klassifizierten Verkehrswegen B51, B65, B218 und die Auswirkungen, die der Hafenbetrieb auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage haben kann. Gegebenenfalls ist der Kreisverkehr Leckermühle baulich zu ertüchtigen, damit der Verkehr auch zukünftig gut fließen kann. Eine Prüfung wurde bereits am Donnerstag, 22. September 2022, durchgeführt. Aufgrund von im Nachhinein bekanntgewordenen Straßensperrungen im regionalen Umfeld auf Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Einfluss auf die seinerzeit ermittelten Messergebnisse gehabt haben. Um die bisherigen Erkenntnisse verifizieren zu können, soll daher eine weitere Verkehrsmessung durchgeführt werden. Daher wird am Dienstag, 14. Februar 2023, eine weitere Verkehrsmessung durch ein seitens der Gemeinde Bohmte beauftragtes Büro erfolgen. Die Erhebung der Daten erfolgt über an den jeweiligen Straßenzügen temporär installierte Kamerasysteme. Auf die bevorstehende Messung wird hiermit hingewiesen.