Geburtsbeurkundung

Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde
  • evtl. Vaterschaftsanerkennung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.

Leistungsbeschreibung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Geburtsurkunde Ausstellung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr