Adressenänderung im Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegt haben, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.

Bei einem Umzug innerhalb des Wohnortes ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Personalausweis vorzulegen. Sofern noch die deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, sind der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorzulegen. Zudem ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.

Zu Gebührenanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Leistungsbeschreibung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


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