Ersatzfahrzeugbrief,-schein Ausstellung bei Verlust oder Diebstahl

Für die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I oder eines Ersatzfahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Verlusterklärung und eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Die Versicherung an Eides Statt kann nur persönlich (nicht durch einen Beauftragten) unter Vorlage eines gültigen Pernalausweises bei einem Mitarbeiter der Kfz-Stelle oder bei einem Notar Ihrer Wahl abgelegt werden.

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Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust

Leistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I oder II werden von der zuständigen Stelle Ersatzunterlagen ausgestellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 6 Wochen nach Antragstellung.
Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Die eingetragene Halterin/der eingetragene Halter muss persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen, um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


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