Ummeldung von Fahrzeugen
Sie sind von außerhalb zugezogen oder haben ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk erworben. Sie können selbst zu uns kommen oder auch eine von Ihnen beauftragte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) mit der Zulassung beauftragen. Sie können sich die Zulassung von Kraftfahrzeugen erleichtern, Rückfragen sowie Wartezeiten ersparen, wenn Sie die notwendigen Unterlagen bereithalten.
Die Kfz-Schilderherstellung ist direkt mit im Haus (Bremer Str. 6).
Mehr Informationen finden Sie unter
Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.
Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen“.