Feuerschutzangelegenheiten

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Satzung Freiwillige Feuerwehr und Grundsätze Jugendorganisation

Satzung der Gemeinde Bohmte über die Gewährung von Aufwandsentschädigung Feuerwehr



Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
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