Führerschein

Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.

Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.

Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.

Mehr Informationen finden Sie unter

Fahrerlaubnis: Erteilung

Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis

Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

Leistungsbeschreibung
Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
  • vor 1953 - 19.01.2033
  • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
  • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
  • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
  • 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
  • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
  • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
  • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
  • 2008 - 19.01.2029
  • 2009 - 19.01.2030
  • 2010 - 19.01.2031
  • 2011 - 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung
  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bemerkungen
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


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