Personalausweis
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
alter Personalausweis bzw. Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde.
Für Personen unter 16 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person bei Antragstellung dabei sein.
Anforderungen an das Lichtbild
biometrisches Lichtbild
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Verlängerungen sind nicht möglich!
Bearbeitungsdauer:
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. In den Sommermonaten ist die Nachfrage besonders hoch und es kann dadurch evtl. zu längeren Wartezeiten kommen. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Mehr Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.