Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen werden nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind maximal für 5 Tage gültig. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie erledigen.
Die Kfz-Schilderherstellung ist direkt mit im Haus (Bremer Str. 6).
Mehr Informationen finden Sie unter
Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.