eRechnungen

Gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) sind die Kommunen verpflichtet elektronische Rechnungen von Auftragnehmern empfangen zu können.

Die Verpflichtung zum Rechnungsempfang gilt für alle Rechnungen, die einem festgelegten einheitlichen Standard des Datenaustauschs entsprechen. 

Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie Ihre Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD 2.0 an die Gemeinde Bohmte elektronisch einreichen.



Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr