eRechnungen
Gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) sind die Kommunen verpflichtet elektronische Rechnungen von Auftragnehmern empfangen zu können.
Die Verpflichtung zum Rechnungsempfang gilt für alle Rechnungen, die einem festgelegten einheitlichen Standard des Datenaustauschs entsprechen.
Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie Ihre Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD 2.0 an die Gemeinde Bohmte elektronisch einreichen.
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