Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Sie können Fahrzeuge mit OS-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden.
Notwendige Unterlagen:
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Kennzeichen (Nummernschilder)
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.