Ummeldung von Fahrzeugen

Sie sind von außerhalb zugezogen oder haben ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk erworben. Sie können selbst zu uns kommen oder auch eine von Ihnen beauftragte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) mit der Zulassung beauftragen. Sie können sich die Zulassung von Kraftfahrzeugen erleichtern, Rückfragen sowie Wartezeiten ersparen, wenn Sie die notwendigen Unterlagen bereithalten.
Die Kfz-Schilderherstellung ist direkt mit im Haus (Bremer Str. 6).

Mehr Informationen finden Sie unter

Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes

Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes

Leistungsbeschreibung
Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen , wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.
Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „ Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen “.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
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