Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase ihres Kindes. Die Leistung orientiert sich am individuellen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Mit finanzieller Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter dadurch mehr Zeit für ihre Familie nehmen.

Elterngeld beantragen Sie in Niedersachsen bei den kommunalen Elterngeldstellen . Örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle, in dessen Stadt bzw. Landkreis sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle oder steht Ihnen zusätzlich mit weiteren Informationen auf dieser Seite zum Download bereit.

Das Elterngeld wird unter neuer Bezeichnung fortgeführt. Zur Unterscheidung des neu eingeführten Elterngeld Plus wird es Basiselterngeld genannt. Eltern können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen. Möglich ist auch eine Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus.

Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen.

Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden. Der maximale Bezugszeitraum für beide Elternteile zusammen umfasst 28 Monate.

Eltern, die gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonate mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats erwerbstätig sind, erhalten vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende können ebenfalls vier weitere Monate Elterngeld plus als Bonusmonate erhalten.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Sie können die Höhe Ihres Elterngeldes mit dem Elterngeldrechner Plus mit Planer individuell berechnen.

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j EStG dem Progressionsvorbehalt.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studierende und Auszubildende
  • Beamtinnen und Beamte
  • Erwerbslose
  • unter bestimmten Voraussetzungen Verwandte bis zum 3. Grad und Adoptiveltern

Anspruch auf Elterngeld hat, wer:

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt

Das Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet wird.

Hinweis!
Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie

In der jüngsten Vergangenheit hat die Dynamik des Infektionsgeschehens des Covid-19 Virus die Lebens- und Arbeitssituation für alle Menschen verändert. Von den Auswirkungen betroffen sind auch Eltern, die sich derzeit im Elterngeldbezug befinden oder aber in der näheren Zukunft Elterngeld in Anspruch nehmen möchten.

Damit werdende und junge Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie Verdienstausfälle haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, wurden bestimmte Regelungen zum Elterngeld vorübergehend geändert.

Die Gesetzesänderung sieht drei Regelungsbereiche vor:

Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten und denen es nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können ihre Elterngeldmonate verschieben. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.

Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Es gelten die Angaben bei Antragstellung.

Während des Bezugs von Elterngeld reduzieren Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Die gesetzlichen Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.

Für weitere Auskünfte darüber, ob Sie von diesen Möglichkeiten der vorübergehenden gesetzlichen Änderungen im Elterngeld Gebrauch machen können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtlich zuständige Elterngeldstelle. Diese wird Sie gern persönlich beraten und entsprechende Antragsformulare für Sie bereit halten.

Weitergehende Informationen und Anträge
Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte: